Die erste Überprüfung der Kinder findet bereits im Kindergarten statt.
Im Rahmen der „Sprachstandsfeststellungen“ geht es um die Entwicklung der Sprachkompetenz der Vierjährigen.
So können bei entsprechender Förderung in den dann noch verbleibenden zwei Jahren bis zum Schuleintritt Sprachdefizite ausgeglichen werden. Kindergärtnerin und Grundschullehrer/in entscheiden gemeinsam nach dem Test, welches Kind einer intensiven sprachlichen Schulung bedarf. Diese wird vorrangig in die pädagogische Arbeit der Kindergarteneinrichtung integriert. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen pädagogischen oder sprachtherapeutischen Sprachförderung ist möglicherweise medizinisch indiziert. Die Eltern erhalten entsprechende Hinweise, um geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Ca. 1 1/2 Jahre später, kurz nach der Schulanmeldung findet die zweite Sprachstandsfeststellung innerhalb der „Schuleingangsdiagnostik“ statt. Die Eltern werden über vorhandene Entwicklungsrückstände ihrer Kinder informiert. Sie müssen daraufhin geeignete Maßnahmen treffen, um die Schulfähigkeit ihres Kindes gezielt zu intensivieren. Für die Vorschulkinder mit Schwächen in der Sprachentwicklung beginnt ca. ein halbes Jahr vor Schulbeginn ein kostenloser, jedoch verbindlicher „Sprachförderunterricht“ in der Grundschule. Dieser enthebt aber nicht die Eltern der Verantwortung, sich auch selbst um die Förderung ihrer Kinder zu kümmern.