Hausaufgaben

„ Hausaufgaben als Hausfriedensbruch?“
Diese Frage taucht in vielen Diskussionen, Presseberichten und Fachartikeln über Hausaufgaben auf. Der Stellenwert der Hausaufgaben wird dabei wie folgt betrachtet.
Für viele Familien sind sie ein Reizthema, denn nachmittags sitzt (meist) die Mutter stundenlang neben ihrem Kind. Es gibt Konflikte, die mit Gefühlsausbrüchen verbunden sein können. Für andere Familien ist das alles kein Problem. Unter Pädagogen werden neben der Frage „Vom Sinn und Unsinn der Hausaufgaben“
(B. Wittmann) oft diese Argumente angeführt: Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsinhaltes. Sie können die schulische Arbeit ergänzen.Die Kinder wenden das im Unterricht Erarbeitete an.Die Hausaufgaben tragen zur Vorbereitung des kommenden Unterrichts bei.
Aus diesen verschiedenen Standpunkten heraus stellt sich die Frage nach den Grundsätzen der Hausaufgaben.

Grundsätze der Hausaufgaben
Die Hausaufgaben werden durch den Unterricht vorbereitet und führen wieder zu diesem zurück. Dabei sind die Aufgaben sinnvoll, die das Kind fordern, die es aber auch selbständig bewältigen kann. Es können nicht an alle Kinder gleiche Anforderungen gestellt werden. Aus diesem Grund fordert das Schulministerium:
„Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schüler berücksichtigen und von diesen selbständig, d.h. ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können. Es empfiehlt sich, die gestellten Aufgaben nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schüler zu differenzieren.“

Die Formulierung der Hausaufgaben soll eindeutig und klar sein und in der Regel schriftlich fixiert werden. Zudem gehen Ratschläge für die Durchführung der Arbeit in der Schule voraus. Trotzdem kommt es vor, dass eine selbständige Bearbeitung nur schwer möglich ist (siehe „Hausaufgaben bereuen“).
Beim Übergang zu selbständigem Arbeiten hilft es, wenn das Kind der Mutter oder dem Vater vorher die Aufgaben erklärt und anschließend selbständig arbeitet.

Hierzu legt das Ministerium fest:
„Hausaufgaben können Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe bieten. Sie tragen damit bei, dass Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.“
Daneben stehen die Hausaufgaben, in denen Gelerntes eingeprägt, geübt und angewendet wird.
Die Hausaufgaben werden in der Schule gewürdigt. Dies geschieht durch Sichtkontrolle, korrigierende Kontrolle oder Ausstellung von Beobachtungs- und Sammelaufgaben.

Umfang der Hausaufgaben
Hausaufgaben sollen so angelegt sein, dass sie in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:Klasse 1 und 2 in 30 Minuten undKlasse 3 und 4 in 60 Minuten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Hausaufgaben so gestellt werden müssen (Differenzierung!) dass jede/r Schüler/in ihr/sein gefordertes Pensum in dieser Zeit bewältigen kann, ohne Versagensängste verspüren zu müssen.

Was passiert jedoch, wenn ein Kind die Aufgaben nicht in der angegebenen Zeit schafft?
Wir bitten die Eltern, die Hausaufgaben zu beenden und die Lehrkraft kurz zu informieren, damit sie weiß, dass das Kind noch weitere Hilfen oder neue Aufgaben benötigt, um mit Erfolg weiterarbeiten zu können.

Hausaufgaben betreuen
Die Betreuungssituation ist häufig äußerst konfliktträchtig, denn es geschieht immer wieder, dass die sicher gutgemeinte Hilfe sich gar nicht auf das Problem des Kindes bezieht, es über- oder unterfordert, unnötig ablenkt, noch mehr verwirrt, seinen Widerspruch provoziert und dass Erklärungen und Ratschläge völlig überflüssig sind. Darum empfehlen wir den Eltern, sich sachkompetent zu machen und sich in die Lage des Kindes versetzen. Dementsprechend soll man dem Kind nur jene Information zukommen lassen, die es ihm ermöglicht, seine Schwierigkeiten eigenständig zu bewältigen, da sich ansonsten Lernblockaden entwickeln können. Aus diesem Grund sollten auch mögliche Schwierigkeiten seitens des Kindes bei den Hausaufgaben von den Eltern nicht verschwiegen werden, um gemeinsam eine für das Kind ansprechende und hilfreiche Lösung zu finden, die Lernblockaden keine Angriffsfläche bietet.

Hausaufgaben, die es nicht geben darf
Hausaufgaben dürfen nicht als Ersatz für ausgefallenen Unterricht oder zur Disziplinierung (Strafarbeit) dienen.

Zeiten, die frei von Hausaufgaben sind
Über einen Feiertag und an Nachmittagen mit mehr als 2 Stunden Unterricht darf es keine Hausaufgaben geben. Dies ist im Erlass des Schulministeriums festgelegt.